Gastaufnahmevertrag, AGB
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt – gleichgültig ob mündlich oder schriftlich – oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
- Die Kosten für den Gast betragen bei Storno Nichtanreise 90% des vereinbarten Reisepreises.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- An- und Abreisetag gelten als 1 Die Ferienwohnung muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht
- Haftungsausschluss:
a) Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt allein bei den
b) Den Anweisungen der Vermieter ist Folge zu
c) Der Aufenthalt am Hof sowie die Benutzung des Spielplatzes (Schaukel, Trampolin, Sandkasten) erfolgt auf eigene Gefahr und die Haftung der Vermieter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eine Reise-Rücktrittsversicherung.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und einen schönen Aufenthalt.
Ihre Familie Hupfauf